Sinti*zze und Rom*nja – Eine Begriffsklärung
Als Sinti*zze werden die Angehörigen der Minderheit bezeichnet, die vorwiegend in West- und Mitteleuropa leben, Rom*nja wiederum leben eher in ost- und südosteuropäischen Staaten. Insgesamt leben in Europa heute rund zwölf Millionen Sinti*zze und Rom*nja. Damit bilden sie die größte und am stärksten diskriminierte Minderheit Europas. Sie kämpfen auch aktuell noch gegen Alltagsrassismus, stereotypisierte Vorurteile und historisch bedingte Diskriminierung. Sinti*zze und Rom*nja ist nicht nur die politisch korrekte Begrifflichkeit, sondern findet sich auch in historischen Quellen aus dem 18. Jahrhundert wieder und wird mittlerweile von internationalen Organisationen wie der UNO oder dem Europarat offiziell geführt. Die Minderheit der Sinti*zze und Rom*nja ist durch die europäische Geschichte geprägt – vermutlich bereits im 13. und 14. Jahrhundert kamen Rom*nja aus Indien und dem heutigen Pakistan nach Mittel-, West- und Nordeuropa. Sinti*zze und Rom*nja hatten nie einen eigenen Staat oder eine eigene Regierung, die sich für sie stark machten.
Als Sinti*zze werden die Angehörigen der Minderheit bezeichnet, die vorwiegend in West- und Mitteleuropa leben, Rom*nja wiederum leben eher in ost- und südosteuropäischen Staaten. Insgesamt leben in Europa heute rund zwölf Millionen Sinti*zze und Rom*nja. Damit bilden sie die größte und am stärksten diskriminierte Minderheit Europas. Sie kämpfen auch aktuell noch gegen Alltagsrassismus, stereotypisierte Vorurteile und historisch bedingte Diskriminierung. Sinti*zze und Rom*nja ist nicht nur die politisch korrekte Begrifflichkeit, sondern findet sich auch in historischen Quellen aus dem 18. Jahrhundert wieder und wird mittlerweile von internationalen Organisationen wie der UNO oder dem Europarat offiziell geführt. Die Minderheit der Sinti*zze und Rom*nja ist durch die europäische Geschichte geprägt – vermutlich bereits im 13. und 14. Jahrhundert kamen Rom*nja aus Indien und dem heutigen Pakistan nach Mittel-, West- und Nordeuropa. Sinti*zze und Rom*nja hatten nie einen eigenen Staat oder eine eigene Regierung, die sich für sie stark machten.
„Zigeunergesetz“ von 1926
Bereits vor der nationalsozialistischen Machtübernahme erlebten und erlitten Sinti*zze und Rom*nja verschiedene Arten von Ausgrenzung. Ihre Lebenssituation verschärfte sich durch das „Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ vom 16. Juli 1926. Der Bayerische Landtag legte in diesem sogenannten Zigeunergesetz fest, dass Sinti*zze und Rom*nja, die keiner festen Arbeit nachgingen, bis zu zwei Jahren in einer Arbeitsanstalt untergebracht werden durften. Zudem konnten vorbestrafte „Zigeuner und Landfahrer“ bestimmter Gemeinden verwiesen werden. Das Gesetz griff erstmals rassentheoretische Ansätze (Rassenkunde) auf, die auch Teil der NS-Ideologie wurden. Zudem fand der Begriff „arbeitsscheu“ als Kampfbegriff Eingang in die NS-Vernichtungsstrategie und fungierte als Grundlage der Verfolgung und KZ-Einweisung von Sinti*zze und Rom*nja. Das „Zigeunergesetz“ von 1926 bot der Polizei eine rechtliche Handhabe, um Sinti*zze und Rom*nja auszugrenzen oder gar zu inhaftieren, ohne dass sich diese gesetzeswidrig verhalten hatten.
Sinti*zze und Rom*nja vor einem Wohnwagen in Berlin, 1926.
Lizenz: Bundesarchiv, Bild 183-1992-0918-504 / Unbekannt / CC-BY-SA 3.0
©Bundesarchiv, Archivtitel, 1926
Bereits vor der nationalsozialistischen Machtübernahme erlebten und erlitten Sinti*zze und Rom*nja verschiedene Arten von Ausgrenzung. Ihre Lebenssituation verschärfte sich durch das „Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ vom 16. Juli 1926. Der Bayerische Landtag legte in diesem sogenannten Zigeunergesetz fest, dass Sinti*zze und Rom*nja, die keiner festen Arbeit nachgingen, bis zu zwei Jahren in einer Arbeitsanstalt untergebracht werden durften. Zudem konnten vorbestrafte „Zigeuner und Landfahrer“ bestimmter Gemeinden verwiesen werden. Das Gesetz griff erstmals rassentheoretische Ansätze (Rassenkunde) auf, die auch Teil der NS-Ideologie wurden. Zudem fand der Begriff „arbeitsscheu“ als Kampfbegriff Eingang in die NS-Vernichtungsstrategie und fungierte als Grundlage der Verfolgung und KZ-Einweisung von Sinti*zze und Rom*nja. Das „Zigeunergesetz“ von 1926 bot der Polizei eine rechtliche Handhabe, um Sinti*zze und Rom*nja auszugrenzen oder gar zu inhaftieren, ohne dass sich diese gesetzeswidrig verhalten hatten.
Sinti*zze und Rom*nja vor einem Wohnwagen in Berlin, 1926.
Lizenz: Bundesarchiv, Bild 183-1992-0918-504 / Unbekannt / CC-BY-SA 3.0
©Bundesarchiv, Archivtitel, 1926
Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja vor dem Zweiten Weltkrieg
Auch wenn viele deutsche Sinti*zze und Rom*nja lange Zeit gut in die Mehrheitsgesellschaft integriert lebten, ist ihre Diskriminierung und Verfolgung keine Erfindung der Nationalsozialisten. Die bis heute bestehenden Stereotype gegen Sinti*zze und Rom*nja gehen auf eine jahrhundertelange Ausgrenzung zurück. Bereits im 16. Jahrhundert kam es in Europa zu massiven Diskriminierungen, ausgedrückt durch Enteignungen, Vertreibungen und sogar Ermordungen Angehöriger der Minderheit. Dies war zu dieser Zeit in vielen Ländern Europas durch geltendes Recht gedeckt. Sinti*zze und Rom*nja war es verboten ein Handwerk auszuüben, sesshaft zu werden oder Grundbesitz zu erwerben. Dieser unfreiwillige Lebensstil wurde Sinti*zze und Rom*nja später zum Vorwurf gemacht: Die Behauptung sie könnten nicht sesshaft werden, verfestigte sich zunehmend. Im Zeitalter der Aufklärung versuchte man, Sinti*zze und Rom*nja einer stärkeren staatlichen Kontrolle zu unterwerfen. Diese Zwangsassimilation führte unter anderem zu verordneter Ansiedlung, Eheverboten und zum Verbot der eigenen Sprache Romanes. Zudem konnten Kinder zur Assimilierung zwangsweise in staatliche Obhut gebracht werden. Nach der Reichsgründung im Jahr 1871 begann mit der Einrichtung des „Nachrichtendiensts für Zigeuner“ 1899 eine systematische reichsweite polizeiliche Erfassung der Sinti*zze und Rom*nja.
Auch wenn viele deutsche Sinti*zze und Rom*nja lange Zeit gut in die Mehrheitsgesellschaft integriert lebten, ist ihre Diskriminierung und Verfolgung keine Erfindung der Nationalsozialisten. Die bis heute bestehenden Stereotype gegen Sinti*zze und Rom*nja gehen auf eine jahrhundertelange Ausgrenzung zurück. Bereits im 16. Jahrhundert kam es in Europa zu massiven Diskriminierungen, ausgedrückt durch Enteignungen, Vertreibungen und sogar Ermordungen Angehöriger der Minderheit. Dies war zu dieser Zeit in vielen Ländern Europas durch geltendes Recht gedeckt. Sinti*zze und Rom*nja war es verboten ein Handwerk auszuüben, sesshaft zu werden oder Grundbesitz zu erwerben. Dieser unfreiwillige Lebensstil wurde Sinti*zze und Rom*nja später zum Vorwurf gemacht: Die Behauptung sie könnten nicht sesshaft werden, verfestigte sich zunehmend. Im Zeitalter der Aufklärung versuchte man, Sinti*zze und Rom*nja einer stärkeren staatlichen Kontrolle zu unterwerfen. Diese Zwangsassimilation führte unter anderem zu verordneter Ansiedlung, Eheverboten und zum Verbot der eigenen Sprache Romanes. Zudem konnten Kinder zur Assimilierung zwangsweise in staatliche Obhut gebracht werden. Nach der Reichsgründung im Jahr 1871 begann mit der Einrichtung des „Nachrichtendiensts für Zigeuner“ 1899 eine systematische reichsweite polizeiliche Erfassung der Sinti*zze und Rom*nja.