Das Zwangslager Marzahn
Bereits 1934 plante die Stadt Berlin die Errichtung eines Lagers, in das Sinti*zze und Rom*nja zwangsumgesiedelt werden sollten. Kurz vor den Olympischen Spielen 1936 in Berlin wurde dieses Vorhaben schließlich umgesetzt. Die Begründung lautete, man wolle dem „Zigeuner- und Bettlerwesen“ ein Ende bereiten. Am 16. Juli 1936 verhaftete die Berliner Polizei nach dem Befehl „Landfahndungstag nach Zigeunern“ über 600 Sinti*zze und Rom*nja und verschleppte sie auf den „Rastplatz Marzahn“. So entstand eines der größten kommunalen Zwangslager für Sinti*zze und Rom*nja im Deutschen Reich. Der Platz war umgeben von Rieselfeldern; die hygienischen Zustände waren katastrophal. Die Menschen wurden in alten Wohnwagen untergebracht. Die Beamten erschwerten durch ihr rücksichtsloses, gewaltbereites Vorgehen die ohnehin schon unwürdigen Lebensbedingungen in Marzahn. Im Auftrag der „Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“ untersuchten u. a. die „Rassenforscher*innen“ Robert Ritter und Eva Justin die dort lebenden Sinti*zze und Rom*nja und erstellten pseudowissenschaftliche „Gutachten“, die über die Zwangssterilisierung und Ermordung der Menschen entschieden. Von Marzahn aus wurden Sinti*zze und Rom*nja in Konzentrationslager deportiert.
Bereits 1934 plante die Stadt Berlin die Errichtung eines Lagers, in das Sinti*zze und Rom*nja zwangsumgesiedelt werden sollten. Kurz vor den Olympischen Spielen 1936 in Berlin wurde dieses Vorhaben schließlich umgesetzt. Die Begründung lautete, man wolle dem „Zigeuner- und Bettlerwesen“ ein Ende bereiten. Am 16. Juli 1936 verhaftete die Berliner Polizei nach dem Befehl „Landfahndungstag nach Zigeunern“ über 600 Sinti*zze und Rom*nja und verschleppte sie auf den „Rastplatz Marzahn“. So entstand eines der größten kommunalen Zwangslager für Sinti*zze und Rom*nja im Deutschen Reich. Der Platz war umgeben von Rieselfeldern; die hygienischen Zustände waren katastrophal. Die Menschen wurden in alten Wohnwagen untergebracht. Die Beamten erschwerten durch ihr rücksichtsloses, gewaltbereites Vorgehen die ohnehin schon unwürdigen Lebensbedingungen in Marzahn. Im Auftrag der „Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“ untersuchten u. a. die „Rassenforscher*innen“ Robert Ritter und Eva Justin die dort lebenden Sinti*zze und Rom*nja und erstellten pseudowissenschaftliche „Gutachten“, die über die Zwangssterilisierung und Ermordung der Menschen entschieden. Von Marzahn aus wurden Sinti*zze und Rom*nja in Konzentrationslager deportiert.
Nürnberger Gesetze von 1935
Die Nürnberger Gesetze wurden am 15. September 1935 auf dem Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg erlassen und verschärften die Verfolgung von Jüdinnen und Juden im NS-Staat weiter. Das „Reichsbürgergesetz“ unterschied zwischen Staats- und Reichsbürgern. Jüdinnen und Juden waren von nun an nurmehr Staatsbürger mit eingeschränkten politischen Rechten. Die erste Verordnung zum „Reichsbürgergesetz“ definierte, wer als „Volljude“ und wer als „Mischling“ ersten oder zweiten Grades galt. Diese Einstufung war entscheidend, als von Herbst 1941 an Jüdinnen und Juden aus Deutschland deportiert wurden. Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verbot eheliche Beziehungen und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden und formulierte den Tatbestand „Rassenschande“. Die Bestimmungen der Nürnberger Gesetze wurden auch auf Sinti*zze und Rom*nja übertragen. Nach dem „Blutschutzgesetz“ konnte ihnen z. B. das Recht zu heiraten verwehrt werden. Auch das Wahlrecht wurde ihnen als Bürger zweiter Klasse entzogen. Die Nürnberger Gesetze wurden ab Juni 1939 auch im Protektorat Böhmen und Mähren angewendet. Sie hatten während des Zweiten Weltkriegs dauerhaft Bestand und wurden erst durch den Alliierten Kontrollrat nach der Befreiung vom Nationalsozialismus aufgehoben.
Die Nürnberger Gesetze von 1935
© United States Holocaust Memorial Museum Collection, 1935
Die Nürnberger Gesetze wurden am 15. September 1935 auf dem Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg erlassen und verschärften die Verfolgung von Jüdinnen und Juden im NS-Staat weiter. Das „Reichsbürgergesetz“ unterschied zwischen Staats- und Reichsbürgern. Jüdinnen und Juden waren von nun an nurmehr Staatsbürger mit eingeschränkten politischen Rechten. Die erste Verordnung zum „Reichsbürgergesetz“ definierte, wer als „Volljude“ und wer als „Mischling“ ersten oder zweiten Grades galt. Diese Einstufung war entscheidend, als von Herbst 1941 an Jüdinnen und Juden aus Deutschland deportiert wurden. Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verbot eheliche Beziehungen und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden und formulierte den Tatbestand „Rassenschande“. Die Bestimmungen der Nürnberger Gesetze wurden auch auf Sinti*zze und Rom*nja übertragen. Nach dem „Blutschutzgesetz“ konnte ihnen z. B. das Recht zu heiraten verwehrt werden. Auch das Wahlrecht wurde ihnen als Bürger zweiter Klasse entzogen. Die Nürnberger Gesetze wurden ab Juni 1939 auch im Protektorat Böhmen und Mähren angewendet. Sie hatten während des Zweiten Weltkriegs dauerhaft Bestand und wurden erst durch den Alliierten Kontrollrat nach der Befreiung vom Nationalsozialismus aufgehoben.
Die Nürnberger Gesetze von 1935
© United States Holocaust Memorial Museum Collection, 1935
Runderlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“ von 1938
Als Reichsführer-SS Heinrich Himmler 1936 zum Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern ernannt wurde, errichtete er die Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens, die im Laufe der NS-Herrschaft maßgeblich am Massenmord der Sinti*zze und Rom*nja beteiligt war. In direkter Kooperation mit dem Reichskriminalpolizeiamt und der Rassenhygienischen Forschungsstelle kündigte Himmler am 8. Dezember 1938 im Runderlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“ die „endgültige Lösung der Zigeunerfrage [...] aus dem Wesen dieser Rasse“ heraus an. Der Runderlass beinhaltete die Anweisung an die örtlichen Polizeistellen, alle Personen zu registrieren, die als Zigeuner oder als Zigeunermischlinge bekannt waren oder „nach Zigeunerart“ umherzogen. Hinzu kam die verpflichtende Maßnahme, sich als betroffene Person in der Rassenhygienischen Untersuchungsstelle unter gutachterlicher Aufsicht rassenbiologisch untersuchen zu lassen.
Als Reichsführer-SS Heinrich Himmler 1936 zum Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern ernannt wurde, errichtete er die Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens, die im Laufe der NS-Herrschaft maßgeblich am Massenmord der Sinti*zze und Rom*nja beteiligt war. In direkter Kooperation mit dem Reichskriminalpolizeiamt und der Rassenhygienischen Forschungsstelle kündigte Himmler am 8. Dezember 1938 im Runderlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“ die „endgültige Lösung der Zigeunerfrage [...] aus dem Wesen dieser Rasse“ heraus an. Der Runderlass beinhaltete die Anweisung an die örtlichen Polizeistellen, alle Personen zu registrieren, die als Zigeuner oder als Zigeunermischlinge bekannt waren oder „nach Zigeunerart“ umherzogen. Hinzu kam die verpflichtende Maßnahme, sich als betroffene Person in der Rassenhygienischen Untersuchungsstelle unter gutachterlicher Aufsicht rassenbiologisch untersuchen zu lassen.
Biografie: Robert Ritter
Robert Ritter, 1901 in Aachen geboren, war ein nationalsozialistischer Rassentheoretiker, der heute als hauptverantwortlicher Vordenker und Wegbereiter des NS-Völkermords an Sinti*zze und Rom*nja gilt. Nach seinem Studium der Psychologie, Philosophie, Psychiatrie und Pädagogik – sein Interessenschwerpunkt lag schon damals auf dem Gebiet der Erbbiologie – übernahm er 1936 die Leitung der „Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt“ (später Rassenhygienische Forschungsstelle: RHF), die bis 1945 rund 30.000 Personen als „Voll-Zigeuner“, „Zigeuner-Mischling“ oder „Nicht-Zigeuner“ klassifizierte. Ritter führte pseudowissenschaftliche Untersuchungen an Sinti*zze und Rom*nja durch. Seine „gutachterlichen Äußerungen“ galten später als Grundlage für die Deportation von Sinti*zze und Rom*nja in Konzentrationslager. Von 1941 an leitete Ritter zudem das „Kriminalbiologische Institut der Sicherheitspolizei im Reichssicherheitshauptamt“, das für die Begutachtung, Deportation und Zwangssterilisation von Jugendlichen in den Jugendkonzentrationslagern Moringen und Uckermark zuständig war. Nach Kriegsende wurde Ritter lediglich als „Mitläufer“ eingestuft und übernahm 1947 die ärztliche Leitung der „Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke“ sowie der Jugendpsychiatrie am Stadtgesundheitsamt in Frankfurt/Main; 1948 wurde er zum Obermedizinalrat befördert. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde 1950 eingestellt. Ein Jahr später starb er. Erst ab 1980 kam es zu einer wissenschaftlichen Neubewertung und kritischen medialen Aufarbeitung von Ritters Verantwortung im NS-Regime.
Robert Ritter (r.) liest in einer Aktenmappe.
Bundesarchiv, R 165 Bild-244-71 / CC-BY-SA 3.0
Robert Ritter, 1901 in Aachen geboren, war ein nationalsozialistischer Rassentheoretiker, der heute als hauptverantwortlicher Vordenker und Wegbereiter des NS-Völkermords an Sinti*zze und Rom*nja gilt. Nach seinem Studium der Psychologie, Philosophie, Psychiatrie und Pädagogik – sein Interessenschwerpunkt lag schon damals auf dem Gebiet der Erbbiologie – übernahm er 1936 die Leitung der „Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt“ (später Rassenhygienische Forschungsstelle: RHF), die bis 1945 rund 30.000 Personen als „Voll-Zigeuner“, „Zigeuner-Mischling“ oder „Nicht-Zigeuner“ klassifizierte. Ritter führte pseudowissenschaftliche Untersuchungen an Sinti*zze und Rom*nja durch. Seine „gutachterlichen Äußerungen“ galten später als Grundlage für die Deportation von Sinti*zze und Rom*nja in Konzentrationslager. Von 1941 an leitete Ritter zudem das „Kriminalbiologische Institut der Sicherheitspolizei im Reichssicherheitshauptamt“, das für die Begutachtung, Deportation und Zwangssterilisation von Jugendlichen in den Jugendkonzentrationslagern Moringen und Uckermark zuständig war. Nach Kriegsende wurde Ritter lediglich als „Mitläufer“ eingestuft und übernahm 1947 die ärztliche Leitung der „Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke“ sowie der Jugendpsychiatrie am Stadtgesundheitsamt in Frankfurt/Main; 1948 wurde er zum Obermedizinalrat befördert. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde 1950 eingestellt. Ein Jahr später starb er. Erst ab 1980 kam es zu einer wissenschaftlichen Neubewertung und kritischen medialen Aufarbeitung von Ritters Verantwortung im NS-Regime.
Robert Ritter (r.) liest in einer Aktenmappe.
Bundesarchiv, R 165 Bild-244-71 / CC-BY-SA 3.0
Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamte
Auf Veranlassung Arthur Gütts, Leiter der Abteilung Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern, wurde 1936 die „Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes“ (RHF) gegründet. „Rassenforscher“ Robert Ritter wurde im Frühjahr 1936 zum Leiter der RHF berufen. Die pseudowissenschaftlichen „rassenkundlichen“ Begutachtungen von rund 30.000 Sinti*zze und Rom*nja durch die Mitarbeiter*innen der RHF schufen die Voraussetzung für die Zwangssterilisation, Deportation und schließlich Ermordung zahlreicher Sinti*zze und Rom*nja. Wer nicht kooperieren wollte, wurde gewaltsam zu einer Untersuchung gezwungen. Nach dem Krieg wurde keiner der Mitarbeiter*innen des RHF für die Tätigkeiten juristisch belangt.
Eva Justin von der Rassenbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes misst einem jungen Sinto den Kopf.
Bundesarchiv, Bild 146-1989-110-31 / CC-BY-SA 3.0
Auf Veranlassung Arthur Gütts, Leiter der Abteilung Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern, wurde 1936 die „Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes“ (RHF) gegründet. „Rassenforscher“ Robert Ritter wurde im Frühjahr 1936 zum Leiter der RHF berufen. Die pseudowissenschaftlichen „rassenkundlichen“ Begutachtungen von rund 30.000 Sinti*zze und Rom*nja durch die Mitarbeiter*innen der RHF schufen die Voraussetzung für die Zwangssterilisation, Deportation und schließlich Ermordung zahlreicher Sinti*zze und Rom*nja. Wer nicht kooperieren wollte, wurde gewaltsam zu einer Untersuchung gezwungen. Nach dem Krieg wurde keiner der Mitarbeiter*innen des RHF für die Tätigkeiten juristisch belangt.
Eva Justin von der Rassenbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes misst einem jungen Sinto den Kopf.
Bundesarchiv, Bild 146-1989-110-31 / CC-BY-SA 3.0
Biografie: Eva Justin
Eva Justin wurde 1909 in Dresden geboren. Auf einem Lehrgang für Krankenschwestern lernte sie 1934 Robert Ritter kennen. Als Ritter 1936 die Leitung der RHF übernahm, wurde Justin seine engste Mitarbeiterin und Vertraute. Gemeinsam führten sie unzählige rassistische Versuche an Sinti*zze und Rom*nja durch und legten damit ein pseudowissenschaftliches Fundament für die Zwangssterilisation und Deportation von Sinti*zze und Rom*nja. Dank einflussreicher Fürsprecher wurde sie trotz fehlenden Studienabschlusses 1943 mit einer Arbeit zum Thema „Lebensschicksale artfremd erzogener Zigeunerkinder und ihrer Nachkommen“ promoviert. Justin wurde nach dem Krieg nicht für ihre folgenschwere, pseudowissenschaftliche Gutachtertätigkeit im Zwangslager Berlin-Marzahn oder in den Jugendkonzentrationslagern belangt. Eva Justin arbeitete, wie Robert Ritter, bis zu ihrem Tod im Jahr 1966 für das Gesundheitsamt in Frankfurt/Main.
Eva Justin bei der Vermessung eines Schädels
Bundesarchiv, Bild 146-1986-044-08 / Unknown / CC-BY-SA 3.0
Eva Justin wurde 1909 in Dresden geboren. Auf einem Lehrgang für Krankenschwestern lernte sie 1934 Robert Ritter kennen. Als Ritter 1936 die Leitung der RHF übernahm, wurde Justin seine engste Mitarbeiterin und Vertraute. Gemeinsam führten sie unzählige rassistische Versuche an Sinti*zze und Rom*nja durch und legten damit ein pseudowissenschaftliches Fundament für die Zwangssterilisation und Deportation von Sinti*zze und Rom*nja. Dank einflussreicher Fürsprecher wurde sie trotz fehlenden Studienabschlusses 1943 mit einer Arbeit zum Thema „Lebensschicksale artfremd erzogener Zigeunerkinder und ihrer Nachkommen“ promoviert. Justin wurde nach dem Krieg nicht für ihre folgenschwere, pseudowissenschaftliche Gutachtertätigkeit im Zwangslager Berlin-Marzahn oder in den Jugendkonzentrationslagern belangt. Eva Justin arbeitete, wie Robert Ritter, bis zu ihrem Tod im Jahr 1966 für das Gesundheitsamt in Frankfurt/Main.
Eva Justin bei der Vermessung eines Schädels
Bundesarchiv, Bild 146-1986-044-08 / Unknown / CC-BY-SA 3.0
Aktion „Arbeitsscheu Reich“ von 1938
Im April und Juni 1938 wurden im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ etwa 10.000 Männer – Juden, Sinti*zze und Rom*nja, Bettler, Obdachlose, Prostituierte oder Trunksüchtige – verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt. Die Verhafteten wurden hier mit einem schwarzen Winkel als „Asoziale“ gekennzeichnet. Grundlage für die Aktion bildete der „Erlass über die Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ des Reichsinnenministers vom 14. Dezember 1937. Dieser erweiterte die ohnehin schon bestehende Diskriminierung und Stigmatisierung von Sinti*zze und Rom*nja und sah fortan auch die Einweisung von „Arbeitsscheuen“, „Asozialen“ und „Gemeinschaftsfremden“ in Konzentrationslager vor.
"Während der Aktion "Arbeitsscheu Reich" wurden rund 6.000 Personen in das KZ Sachsenhausen verschleppt."
Bundesarchiv, Bild 183-78612-0002 / Autor unbekannt / CC-BY-SA 3.0
Im April und Juni 1938 wurden im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ etwa 10.000 Männer – Juden, Sinti*zze und Rom*nja, Bettler, Obdachlose, Prostituierte oder Trunksüchtige – verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt. Die Verhafteten wurden hier mit einem schwarzen Winkel als „Asoziale“ gekennzeichnet. Grundlage für die Aktion bildete der „Erlass über die Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ des Reichsinnenministers vom 14. Dezember 1937. Dieser erweiterte die ohnehin schon bestehende Diskriminierung und Stigmatisierung von Sinti*zze und Rom*nja und sah fortan auch die Einweisung von „Arbeitsscheuen“, „Asozialen“ und „Gemeinschaftsfremden“ in Konzentrationslager vor.
"Während der Aktion "Arbeitsscheu Reich" wurden rund 6.000 Personen in das KZ Sachsenhausen verschleppt."
Bundesarchiv, Bild 183-78612-0002 / Autor unbekannt / CC-BY-SA 3.0
Die Wannseekonferenz
Unter der Leitung von SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich versammelten sich am 20. Januar 1942 hochrangige Vertreter des NS-Regimes in einer Villa am Berliner Wannsee zu einer Konferenz. Auf der Agenda stand die „Endlösung der Judenfrage“, also der Massenmord an europäischen Jüdinnen und Juden. Durch Adolf Eichmann, der während der Konferenz Protokoll führte, sind die Inhalte des Treffens dokumentiert. Zum Zeitpunkt der Wannseekonferenz war die Ermordung der Juden längst in vollem Gange.
Das Haus der Wannseekonferenz in Berlin-Wannsee
Free Art Licence
© A. Savin, 2014
Unter der Leitung von SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich versammelten sich am 20. Januar 1942 hochrangige Vertreter des NS-Regimes in einer Villa am Berliner Wannsee zu einer Konferenz. Auf der Agenda stand die „Endlösung der Judenfrage“, also der Massenmord an europäischen Jüdinnen und Juden. Durch Adolf Eichmann, der während der Konferenz Protokoll führte, sind die Inhalte des Treffens dokumentiert. Zum Zeitpunkt der Wannseekonferenz war die Ermordung der Juden längst in vollem Gange.
Das Haus der Wannseekonferenz in Berlin-Wannsee
Free Art Licence
© A. Savin, 2014
„Auschwitz-Erlass“ von 1942
Als „Auschwitz-Erlass“ wird ein nicht überlieferter Befehl des Reichsführers-SS Heinrich Himmler vom 16. Dezember 1942 bezeichnet, der die Deportation von im Reich und in den besetzten Gebieten lebenden Sinti*zze und Rom*nja nach Auschwitz-Birkenau anordnete. Kriminalpolizeistellen wurden angewiesen, Deportationslisten zu erstellen. Ausgenommen von der Deportation wurden lediglich die als „reinrassig“ klassifizierten Sinti*zze und Rom*nja oder diejenigen, die als „kriegswichtig“ galten. Bis 1944 wurden 12.000 deutsche Sinti und Roma nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren waren es rund 4.500 Sinti*zze und Rom*nja. Nur etwa zehn Prozent der Internierten überlebten die Zwangseinweisung in das „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau. Vom Zwangslager Berlin-Marzahn aus wurden die Sinti*zze und Rom*nja zunächst in das Polizeipräsidium (Rote Burg) am Alexanderplatz gebracht. Anschließend mussten sie am heutigen Ostbahnhof in Personenzüge umsteigen, die sie nach Auschwitz brachten. Von den 186 Deportierten aus dem Zwangslager Marzahn überlebten nur sieben Sinti*zze und Rom*nja.
Aus Protest schmiedete der polnische Häftling Jan Liwacz das "B" unbemerkt verkehrt herum.
CC-BY-SA 3.0
Urheber © Dnalor_01, Wikimedia Commons
Biografie: Heinrich Himmler
Heinrich Himmler wurde 1900 in München geboren. 1923 trat er in die NSDAP ein und nahm im November am Hitler-Putsch teil. In den 1920er-Jahren hatte der studierte Agrarwissenschaftler zahlreiche Parteiämter inne. Hitler ernannte ihn 1929 zum Reichsführer SS (Schutzstaffel), die er als Eliteorganisation begriff. 1933 ließ er als Polizeipräsident in München das KZ Dachau errichten. 1934, ein Jahr nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, wurde Himmler als Reichsführer SS der direkten Befehlsgewalt Hitlers unterstellt und war als „Chef der Deutschen Polizei“ von 1936 an für die Konzentrationslager verantwortlich. Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Himmler zum „Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums“ ernannt und war damit für die Umsiedlungs- und Germanisierungspolitik in den besetzten Gebieten zuständig. Er verantwortete die Organisation und Durchführung der Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden ebenso wie die Ausgrenzung, Internierung, Deportation und Tötung von Sinti*zze und Rom*nja. 1943 wurde Himmler zum Reichsinnenminister ernannt, im Juli 1944 nach dem fehlgeschlagenen Attentat auf Hitler zum Befehlshaber des Ersatzheeres und Chef der Heeresausrüstung. Nach einem Teilkapitulationsangebot an die Westalliierten entließ Hitler Himmler im April 1945 aus all seinen Ämtern. Himmler versuchte unter falschem Namen zu fliehen, geriet unerkannt in britische Gefangenschaft und beging am 23. Mai 1945 nach seiner Entdeckung in einem Interniertenlager bei Lüneburg Selbstmord.
Heinrich Himmler
Bundesarchiv, Bild 183-S72707 / CC-BY-SA 3.0
© Friedrich Franz Bauer, 1942
Als „Auschwitz-Erlass“ wird ein nicht überlieferter Befehl des Reichsführers-SS Heinrich Himmler vom 16. Dezember 1942 bezeichnet, der die Deportation von im Reich und in den besetzten Gebieten lebenden Sinti*zze und Rom*nja nach Auschwitz-Birkenau anordnete. Kriminalpolizeistellen wurden angewiesen, Deportationslisten zu erstellen. Ausgenommen von der Deportation wurden lediglich die als „reinrassig“ klassifizierten Sinti*zze und Rom*nja oder diejenigen, die als „kriegswichtig“ galten. Bis 1944 wurden 12.000 deutsche Sinti und Roma nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren waren es rund 4.500 Sinti*zze und Rom*nja. Nur etwa zehn Prozent der Internierten überlebten die Zwangseinweisung in das „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau. Vom Zwangslager Berlin-Marzahn aus wurden die Sinti*zze und Rom*nja zunächst in das Polizeipräsidium (Rote Burg) am Alexanderplatz gebracht. Anschließend mussten sie am heutigen Ostbahnhof in Personenzüge umsteigen, die sie nach Auschwitz brachten. Von den 186 Deportierten aus dem Zwangslager Marzahn überlebten nur sieben Sinti*zze und Rom*nja.
Aus Protest schmiedete der polnische Häftling Jan Liwacz das "B" unbemerkt verkehrt herum.
CC-BY-SA 3.0
Urheber © Dnalor_01, Wikimedia Commons
Biografie: Heinrich Himmler
Heinrich Himmler wurde 1900 in München geboren. 1923 trat er in die NSDAP ein und nahm im November am Hitler-Putsch teil. In den 1920er-Jahren hatte der studierte Agrarwissenschaftler zahlreiche Parteiämter inne. Hitler ernannte ihn 1929 zum Reichsführer SS (Schutzstaffel), die er als Eliteorganisation begriff. 1933 ließ er als Polizeipräsident in München das KZ Dachau errichten. 1934, ein Jahr nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, wurde Himmler als Reichsführer SS der direkten Befehlsgewalt Hitlers unterstellt und war als „Chef der Deutschen Polizei“ von 1936 an für die Konzentrationslager verantwortlich. Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Himmler zum „Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums“ ernannt und war damit für die Umsiedlungs- und Germanisierungspolitik in den besetzten Gebieten zuständig. Er verantwortete die Organisation und Durchführung der Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden ebenso wie die Ausgrenzung, Internierung, Deportation und Tötung von Sinti*zze und Rom*nja. 1943 wurde Himmler zum Reichsinnenminister ernannt, im Juli 1944 nach dem fehlgeschlagenen Attentat auf Hitler zum Befehlshaber des Ersatzheeres und Chef der Heeresausrüstung. Nach einem Teilkapitulationsangebot an die Westalliierten entließ Hitler Himmler im April 1945 aus all seinen Ämtern. Himmler versuchte unter falschem Namen zu fliehen, geriet unerkannt in britische Gefangenschaft und beging am 23. Mai 1945 nach seiner Entdeckung in einem Interniertenlager bei Lüneburg Selbstmord.
Heinrich Himmler
Bundesarchiv, Bild 183-S72707 / CC-BY-SA 3.0
© Friedrich Franz Bauer, 1942