Die Situation der Sinti*zze und Rom*nja nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg, ab Mitte der 1950er Jahre betitelte die kommunistische Herrschaft Rom*nja als soziale Gruppe mit „zurückgebliebener Lebensweise“, die umerzogen werden müsse. Ab 1958 wurde zusätzlich das „Vagabundieren“ gesetzlich verboten. Ab 1965 begann das kommunistische Regime gezielt, Roma-Siedlungen aufzulösen. Die Zwangsassimilierung führte dazu, dass viele Rom*nja heute ihre eigene Sprache Romanes nicht mehr sprechen. Auch heute noch werden in Tschechien Rom*nja systematisch diskriminiert und gesellschaftlich exkludiert. Jedes dritte Roma-Kind besucht eine Sonderschule für geistig behinderte Kinder – obwohl sie nicht geistig behindert sind. Offiziell werden Rom*nja im tschechisch-politischen Sprachgebrauch als „sozial nicht anpassungsfähige Bürger*innen“ bezeichnet. Trotz einiger Konzepte zur Integration von Rom*nja – wie etwa den „Nationalen Aktionsplan zur inklusiven Bildung“ oder die „Strategie für die Integration der Roma“ – ist die ablehnende Haltung gegenüber dieser Minderheit in Tschechien noch weitverbreitet und wird kommunalpolitisch stetig weitergetragen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg, ab Mitte der 1950er Jahre betitelte die kommunistische Herrschaft Rom*nja als soziale Gruppe mit „zurückgebliebener Lebensweise“, die umerzogen werden müsse. Ab 1958 wurde zusätzlich das „Vagabundieren“ gesetzlich verboten. Ab 1965 begann das kommunistische Regime gezielt, Roma-Siedlungen aufzulösen. Die Zwangsassimilierung führte dazu, dass viele Rom*nja heute ihre eigene Sprache Romanes nicht mehr sprechen. Auch heute noch werden in Tschechien Rom*nja systematisch diskriminiert und gesellschaftlich exkludiert. Jedes dritte Roma-Kind besucht eine Sonderschule für geistig behinderte Kinder – obwohl sie nicht geistig behindert sind. Offiziell werden Rom*nja im tschechisch-politischen Sprachgebrauch als „sozial nicht anpassungsfähige Bürger*innen“ bezeichnet. Trotz einiger Konzepte zur Integration von Rom*nja – wie etwa den „Nationalen Aktionsplan zur inklusiven Bildung“ oder die „Strategie für die Integration der Roma“ – ist die ablehnende Haltung gegenüber dieser Minderheit in Tschechien noch weitverbreitet und wird kommunalpolitisch stetig weitergetragen.
Anerkennung des Genozids an Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde jahrzehntelang nicht öffentlich an den Völkermord an Sinti*zze und Rom*nja erinnert. In der 1949 gegründeten Bundesrepublik fand weder eine juristische oder moralische Aufarbeitung statt, noch wurden die Opfer materiell entschädigt. Auch in den entstehenden Gedenk- und Erinnerungsstätten fand das Verbrechen gegenüber Sinti*zze und Rom*nja kaum Beachtung. Aus der Erkenntnis der notwendigen Aufarbeitung der Geschehnisse während des Nationalsozialismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja und der Feststellung, dass eine staatliche Aufarbeitung der Verbrechen und eine Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus nicht ohne Weiteres vorgenommen wird, hatten sich ehemalige im NS verfolgte Sinti*zze und Rom*nja selbst organisiert und Ende der 1970er Jahre die ersten Organisationen Deutscher Sinti und Roma gegründet. Einer der Vorreiter dieser Bewegungen war Otto Rosenberg, der Mitbegründer der Cinti Union Berlin e.V., aus der der Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e.V. hervor ging. Im Jahr 1982 schlossen sich die verschiedenen Landesverbände zum Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zusammen. Durch den vielfachen regionalen, politischen Aktivismus der verschiedenen Selbstorganisationen und die Flankierung dieser Lobbyarbeit durch den Zentralrat, wurde der Völkermord mehr und mehr in das öffentliche Bewusstsein gerückt. 1982 erkannte die Bundesregierung unter Helmut Schmidt erstmals die an Sinti*zze und Rom*nja begangenen Verbrechen offiziell als Völkermord an. Durch kontinuierliche Erinnerungsarbeit unterschiedlicher Verbände und Aktivist*innen, z. B. auf dem ehemaligen Gelände des Zwangslagers Berlin-Marzahn, durch die 1997 eröffnete Ausstellung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg, der Eröffnung der Gedenkstätte Zwangslager Berlin-Marzahn 2011 oder durch die Errichtung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti*zze und Rom*nja Europas 2012 in Berlin-Mitte, findet der Völkermord an den Sinti*zze und Rom*nja während der NS-Zeit nach und nach in der breiten Öffentlichkeit mehr Beachtung.
Im Jahr 1982 erkannte der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt den Völkermord an Sinti*zze und Rom*nja durch die Nationalsozialisten offiziell an.
Dokuzentrum Sinti und Roma, gemeinfrei
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde jahrzehntelang nicht öffentlich an den Völkermord an Sinti*zze und Rom*nja erinnert. In der 1949 gegründeten Bundesrepublik fand weder eine juristische oder moralische Aufarbeitung statt, noch wurden die Opfer materiell entschädigt. Auch in den entstehenden Gedenk- und Erinnerungsstätten fand das Verbrechen gegenüber Sinti*zze und Rom*nja kaum Beachtung. Aus der Erkenntnis der notwendigen Aufarbeitung der Geschehnisse während des Nationalsozialismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja und der Feststellung, dass eine staatliche Aufarbeitung der Verbrechen und eine Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus nicht ohne Weiteres vorgenommen wird, hatten sich ehemalige im NS verfolgte Sinti*zze und Rom*nja selbst organisiert und Ende der 1970er Jahre die ersten Organisationen Deutscher Sinti und Roma gegründet. Einer der Vorreiter dieser Bewegungen war Otto Rosenberg, der Mitbegründer der Cinti Union Berlin e.V., aus der der Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e.V. hervor ging. Im Jahr 1982 schlossen sich die verschiedenen Landesverbände zum Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zusammen. Durch den vielfachen regionalen, politischen Aktivismus der verschiedenen Selbstorganisationen und die Flankierung dieser Lobbyarbeit durch den Zentralrat, wurde der Völkermord mehr und mehr in das öffentliche Bewusstsein gerückt. 1982 erkannte die Bundesregierung unter Helmut Schmidt erstmals die an Sinti*zze und Rom*nja begangenen Verbrechen offiziell als Völkermord an. Durch kontinuierliche Erinnerungsarbeit unterschiedlicher Verbände und Aktivist*innen, z. B. auf dem ehemaligen Gelände des Zwangslagers Berlin-Marzahn, durch die 1997 eröffnete Ausstellung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg, der Eröffnung der Gedenkstätte Zwangslager Berlin-Marzahn 2011 oder durch die Errichtung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti*zze und Rom*nja Europas 2012 in Berlin-Mitte, findet der Völkermord an den Sinti*zze und Rom*nja während der NS-Zeit nach und nach in der breiten Öffentlichkeit mehr Beachtung.
Im Jahr 1982 erkannte der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt den Völkermord an Sinti*zze und Rom*nja durch die Nationalsozialisten offiziell an.
Dokuzentrum Sinti und Roma, gemeinfrei
… und heute? Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland
Die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sinti*zze wie auch der Roma sind ebenso heterogen wie die der Mehrheitsgesellschaft. Sie unterscheiden sich familiär und individuell, nach regionalen Gegebenheiten, sozialer Schicht und Bildung. Dennoch werden Sinti*zze und Rom*nja regelmäßig als eine homogene Gruppe wahrgenommen. Vorurteile und die damit zwangsläufig verbundene rassistische Ausgrenzung und Diskriminierung gehören leider immer noch zu ihrem Alltag. Dazu zählen auch Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, was dazu führt, dass Sinti*zze und Rom*nja nicht selten ihre Identität verschweigen. Die Ressentiments werden nur selten kritisch hinterfragt. Bedauerlicherweise tragen auch die Medien durch eine teilweise vorurteilsgeleitete Berichterstattung zur Fortschreibung alter Klischeevorstellungen bei.
Die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sinti*zze wie auch der Roma sind ebenso heterogen wie die der Mehrheitsgesellschaft. Sie unterscheiden sich familiär und individuell, nach regionalen Gegebenheiten, sozialer Schicht und Bildung. Dennoch werden Sinti*zze und Rom*nja regelmäßig als eine homogene Gruppe wahrgenommen. Vorurteile und die damit zwangsläufig verbundene rassistische Ausgrenzung und Diskriminierung gehören leider immer noch zu ihrem Alltag. Dazu zählen auch Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, was dazu führt, dass Sinti*zze und Rom*nja nicht selten ihre Identität verschweigen. Die Ressentiments werden nur selten kritisch hinterfragt. Bedauerlicherweise tragen auch die Medien durch eine teilweise vorurteilsgeleitete Berichterstattung zur Fortschreibung alter Klischeevorstellungen bei.